Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Upgrade Event e.K. Stand: 01.08.2019

A. ALLGEMEINES

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der Upgrade Event e.K. mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Hiervon abweichenden, kollidierenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, die Upgrade Event e.K. stimmt den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zu.

1. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Der Kunde beauftragt Upgrade Event e.K. mit den Vertragsleistungen entsprechend dem zeitlich letzten Angebot von Upgrade Event e.K. Die Angebote von Upgrade Event e.K. sind freibleibend und unverbindlich, sofern Upgrade Event e.K. diese nicht ausdrücklich als verbindlich kennzeichnet. Mündliche Vereinbarungen werden schriftlich bestätigt.

(2) Es ist Upgrade Event e.K. gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt Upgrade Event e.K. gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf, sofern nichts anderes vereinbart wird. Upgrade Event e.K. wird hierzu unmittelbar mit dem Dritten die Verträge schließen. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch Upgrade Event e.K. zu führen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss von Upgrade Event e.K. ist nicht vorgesehen.

2. DURCHFÜHRUNG DER VERTRAGSLEISTUNGEN

(1) Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und Upgrade Event e.K.

Upgrade Event e.K. wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.

(2) Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Soweit die Änderungen Auswirkungen auf die vereinbarten Leistungstermine und –fristen haben, ändern sich die vereinbarten Termine und Fristen angemessen unter Berücksichtigung dieser Auswirkungen. Hierzu werden sich die Parteien abstimmen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Upgrade Event e.K. kostenlos erbracht werden. Soweit zur Auftragserfüllung erforderlich, ist der Kunde zu angemessener Mitwirkung, zur Bereitstellung von Material und zur Gewähr von Zugang zu Räumlichkeiten verpflichtet.

(4) Upgrade Event e.K. tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzbarkeit der Veranstaltungsräumlichkeiten für die geplante Veranstaltung nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu prüfen und die Einhaltung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften sicherzustellen.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen - und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen und auf Verlangen eine entsprechende Police vorzulegen.

(7) Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung GEMA Gebühren fällig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.

3. Auftragsstornierung

(1) Der Kunde ist berechtigt, unabhängig von den gesetzlichen Rücktrittsrechten, den Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Die Stornierung kann den Auftrag vollständig umfassen oder auf Teile des Auftrags beschränkt werden.

(2) Bei Stornierung eines Auftrags, gleich aus welchem Grund, steht Upgrade Event e.K. ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu. Des Weiteren hat Upgrade Event e.K gegen den Kunden einen Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten und Aufwendungen, die Upgrade Event e.K in Erfüllung des Auftrags bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stornierung aufgebracht oder begründet hat. Dies umfasst insbesondere auch die Erstattung von Kosten aus der Fremdbeauftragung Dritter einschließlich der durch die Stornierung hieraus entstehenden weitergehenden Stornierungskosten, die Upgrade Event e.K gegenüber dem Dritten ggf. zu leisten hat.

(3) Unabhängig davon und zusätzlich zur Kostenerstattung gemäß vorstehendem Absatz ist der Kunde verpflichtet, im Falle einer Stornierung des Auftrags entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung einen Teil der mit Upgrade Event e.K. vereinbarten Bruttovergütung als Stornogebühren zu zahlen:

 

  • Absage des Auftrags bis zum 28. Tag vor Leistungsausführung = 10%

  • Absage des Auftrags vom 27. Tag bis zum 11. Tag vor Beginn der Leistungsausführung = 25%

  • Absage des Auftrags 10. Tag bis zum 2. Tag vor Beginn der Leistungsausführung: 50%

  • Absage des Auftrags 24 h vor Beginn der Leistungsausführung 100%

(4) Als Berechnungsgrundlage der Stornogebühren gilt die vereinbarte Vergütung einschließlich der Miete im Falle einer Vermietung gemäß nachstehend Abschnitt B sowie eventuelle Preisaufschläge, die Upgrade Event e.K. dem Kunden über die Kosten für die Fremdbeauftragung Dritter hinaus als Zuschläge berechnet,. in vollem Umfang des von der Stornierung umfassten Auftragsinhalts ohne Abzug von Rabattierungen oder Sonderabsprachen abzüglich der Kosten und Aufwendungen, die gemäß vorstehend Ziffer 3 Abs. 2 gesondert zu erstatten sind.

(5) Die Stornierung eines Auftrages hat schriftlich zu erfolgen.

4. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die im Angebot von Upgrade Event e.K festgesetzte Vergütung einschließlich der Miete im Falle einer Vermietung gemäß nachstehend Abschnitt B. sowie Kosten zzgl. Umsatzsteuer innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Abzug von Skonto, Rabatte oder sonstige Abzüge ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Ist im Auftrag oder im Falle von Änderungen während eines Auftrages eine Vereinbarung über die Vergütung und Kosten nicht getroffen worden, gelten die Preise gemäß der Preisliste von Upgrade Event e.K. Sobald die beauftragten und erbrachten Leistungen in der Preisliste nicht angegeben sind, ist Upgrade Event e.K berechtigt, eine angemessene Vergütung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu bestimmen.

(3) Upgrade Event e.K. ist berechtigt, vom Kunden Kosten- und Auslagenvorschüsse zu verlangen. Upgrade Event e.K. ist berechtigt, Teilberechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu erstellen. Nach Auftragsausführung wird Upgrade Event e.K eine Schlussrechnung stellen.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist Upgrade Event e.K berechtigt, vom Kunden Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Kunde kein Unternehmer, beträgt der Verzugszins für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

 

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens sowie weiterer Rechte und Ansprüche wegen Verzugs bleibt Upgrade Event e.K. vorbehalten. Der Anspruch von Upgrade Event e.K auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt hiervon unberührt.

 

(5) Sofern die Vertragsparteien keine Festpreisabrede getroffen haben, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die vier (4) Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(6) Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.

(7) Eine Aufrechnung gegenüber Upgrade Event e.K mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(8) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen auf frühere Rechnungen oder Abschlagsrechnungen im Zahlungsverzug, ist Upgrade Event e.K berechtigt, ausstehende Leistungen zurückzuhalten.

5. GEHEIMHALTUNG

(1) Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.

(2) Upgrade Event e.K. verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.

6. URHEBERRECHT

(1) Das Urheberrecht an allen von Upgrade Event e.K. oder ihren beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden.

(2) Weitergehende Nutzungen von urheberrechtlichen Werken, Marken und Schutzrechten von Upgrade Event e.K. durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Upgrade Event e.K.

(3) Bearbeitung oder Veränderung der von Upgrade Event e.K. gestalteten Vertragsleistungen durch den Kunden sind nur mit vorheriger Zustimmung von Upgrade Event e.K. zulässig.

(4) Lehnt der Kunde Entwürfe ab, stehen ihm hiervon keine Nutzungsrechte mehr zu. Der Kunde ist berechtigt, Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung von Upgrade Event e.K. oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages zu nutzen, sofern Upgrade Event e.K. ausdrücklich ihre vorherige schriftliche Zustimmung erklärt. Upgrade Event e.K. hat in diesem Fall das Recht, hierfür eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1) Upgrade Event e.K. haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen pflichtwidrigen Verhalten durch Upgrade Event e.K. oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Upgrade Event e.K. auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

(2) Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen.

8. ABWERBUNG VON MITARBEITERN

(1) Die Vertragspartner sind zur gegenseitigen Loyalität verpflichtet. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter von Upgrade Event e.K. zur Auflösung ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses und zur Begründung eines neuen Arbeits- und/oder Dienstverhältnisses als Arbeitnehmer oder freien Mitarbeiter des Kunden oder eines Dritten unmittelbar oder mittelbar zu veranlassen oder durch Dritte veranlassen zu lassen. Diese Bestimmung behält Wirkung bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Vertrages zwischen Upgrade Event e.K. und dem Kunden.

(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Verpflichtung zur Einhaltung des Abwerbeverbotes gemäß Absatz 1, so ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00 pro Verletzungsfall verpflichtet. Unberührt hiervon bleibt das Recht von Upgrade Event e.K. einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen.

B. VERMIETUNG

Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen in Abschnitt A gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt B für Vermietung von Sachen der Upgrade Event e.K. an Kunden, insbesondere die Vermietung von Fotoboxen, Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, Beleuchtungsanlagen, Videowiedergabe, Telekommunikation, Dekorationsmaterial und Fahrzeugen („Mietsache“).

1. Vermietung

(1) Upgrade Event e.K ist verpflichtet, die Mietsache zum Zwecke der Bereitstellung im Rahmen der Vermietung dem Kunden termingerecht bereitzustellen.

(2) Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten von Upgrade Event e.K. sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.

(3) Ist Upgrade Event e.K. die Beschaffung einer konkret bestimmten Mietsache nicht möglich, kann Upgrade Event e.K. den Vertrag dadurch erfüllen, dass Upgrade Event e.K. eine gleichwertige Mietsache bereitstellt.

2. Mieterpflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu verwahren und zu behandeln. Die von Upgrade Event e.K mitgeteilten oder in sonstiger Weise bereitgestellten Informationen über die Bedienung, Wartung und den Schutz der Mietsachen hat der Kunde einzuhalten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Upgrade Event e.K. unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann Upgrade Event e.K. Schadensansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.

(3) Der Kunde unterrichtet die Upgrade Event e.K unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, bei Insolvenz oder Vergleichsanträgen über das Vermögen der Upgrade Event e.K sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebs des Kunden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Upgrade Event e.K schriftlich Auskunft über den Ausstellungsort der Mietsache zu erteilen.

3. UNTERVERMIETUNG

(1) Eine Untervermietung oder sonstige Überlassungen der Mietsache an einen Dritten ist dem Kunden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Upgrade Event e.K gestattet.

(2) Upgrade Event e.K. überträgt kein Eigentumsrecht an der Mietsache auf den Kunden. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese Mietsache mit Rechten Dritter zu belasten oder in sonstiger Weise hierüber zu verfügen.

4. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1) Der Kunde oder dessen Beauftragter erklärt mit Empfang der Mietsache schriftlich im Übergabeprotokoll die Mangelfreiheit der Mietsache. Eventuelle Mängel sind im Übergabeprotokoll anzugeben.

(2) Der Gewährleistungsanspruch gegen Upgrade Event e.K entfällt, wenn Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung gegenüber Upgrade Event e.K schriftlich geltend gemacht werden und der Kunde Upgrade Event e.K nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ebenfalls, wenn der Kunde die ihm obliegenden Vertragspflichten nicht erfüllt, insbesondere die Mietsache verändert, verändern lässt, die Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt oder die Mietsache über den normalen Gebrauchsumfang hinaus abnutzt (übermäßiger Verschleiß).

5. RÜCKGABE

(1) Nach Ablauf der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, die Mietsache an Upgrade Event e.K zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, Upgrade Event e.K die Mietsache in dem gleichen Zustand zurückzugeben, in dem der Kunde diesen erhalten hat. Maßgeblich für die Bestimmung des Übergabezustandes ist das Übergabeprotokoll.

(2) Upgrade Event e.K ist verpflichtet, die Rückgabe der Mietsache sofort zu bestätigen.

(3) Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache steht Upgrade Event e.K. gegen den Kunden neben dem Herausgabeanspruch ein Anspruch auf Nutzungsersatz zu. Die Höhe des Nutzungsersatzanspruches bestimmt sich nach dem Mietzins (ohne ansonsten gewährte Rabatte oder Vergünstigungen) und wird pro Tag der verspäteten Rückgabe bestimmt, sodass für jeden Tag der verspäteten Rückgabe ein weiterer Mietzins anfällt. Upgrade Event e.K. bleibt es vorbehalten, einen tatsächlichen höheren Nutzungsausfallanspruch geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bleibt Upgrade Event e.K. vorbehalten

6. BESICHTIGUNGSRECHT UND UNTERSUCHUNG DER MIETSACHE

(1) Upgrade Event e.K ist jederzeit berechtigt, die Mietsache zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.

(2) Upgrade Event e.K ist berechtigt, die Mietsache jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Kunden über Tag und Zeit der Untersuchung selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, Upgrade Event e.K die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt Upgrade Event e.K.

7. ANWEISUNGEN von Upgrade Event e.K

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache ausschließlich nach den Vorgaben, den Anweisungen und gemäß der Einweisung von Upgrade Event e.K. zu benutzen. Dabei hat der Kunde sicherzustellen und Vorsorge zu treffen, dass Dritte, die er mit der Nutzung beauftragt, auf etwaige Gefahren hingewiesen werden und ein Gefahreneintritt vermieden wird.

8. VERSICHERUNG

Der Kunde verpflichtet sich, für den Mietzeitraum die Mietsache gegen Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder der Beschädigung der Mietsache resultieren, zu versichern. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Brand, Stürme, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Die vorstehenden Regelungen zur Versicherung gelten nicht, sofern die Schäden nicht versicherbar sind oder die Deckung der Risiken durch den Kunden diesem nicht zumutbar sind und nicht üblich sind. Hinsichtlich der Nichtversicherbarkeit, Unzumutbarkeit und Unüblichkeit einer Versicherung trägt der Kunde die Beweislast.

C. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(1) Gerichtsstand ist - soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Bremen. Upgrade Event e.K. ist jedoch berechtigt, Rechtsstreitigkeiten gegen den Kunden am Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden anhängig zu machen.

(2) Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht.